Batterien im Fluggepäck belasten die Umwelt

Batterien im Fluggepäck belasten die Umwelt

Es gibt in der Presse und im Netz viele Artikel zu der Sicherheit auf Flugreisen. Da ist detailliert zu lesen weshalb Lithium-Batterien eine Gefahr darstellen, welche Vorschriften dazu von der ICAO, der IATA, der EASA, dem BAZL, etc. erlassen wurden, wie die Fluggesellschaften dies regeln und auch wie die Flughafenbetreiber das bei der Sicherheitskontrolle letztendlich umsetzen.

Welche Auswirkungen dies aber auf die Umwelt hat, darüber scheint sich kaum jemand Gedanken zu machen. Wie viele Batterien und nicht erlaubte Artikel wie Hoverboards, Seagways, E-Zigaretten, Powerbanks, etc. dem Gepäck entnommen werden müssen, darüber ist nichts in Erfahrung zu bringen. Es gibt keine Statistiken dazu. Das Bundesamt für Umwelt verweist ans BAZL, dieses wiederum an die Flughafenbetreiber und diese lassen verlauten, dass es in der Verantwortung der Fluggesellschaften liegt (Zitat vom Flughafen Genf: „Nous ne tenons pas ce type de statistiques, car il s’agit d’une problématique de compagnies aériennes“). Die Fluggesellschaften sehen die Verantwortung schliesslich bei den Fluggästen. Diese müssten die Sicherheitsvorschriften schliesslich kennen und sich im Zweifel vorgängig bei der Airline informieren, welche Gegenstände im Gepäck aus Sicherheitsgründen nicht erlaubt sind. Umso erstaunlicher ist es, dass am Flughafen Zürich oft Vielflieger und professionelle Fotografen oder Filmschaffende mit verbotenen Lithium-Batterien im Gepäck aufgegriffen werden.

In der Schweiz dürfen die oft voll funktionstüchtigen oder teilweise gar neuwertigen Gegenstände, die von der Kantonspolizei bei der Sicherheitskontrolle dem Gepäck entnommen wurden, nicht an wohltätige Organisationen weitergegeben werden, wie dies etwa in Deutschland gehandhabt wird. Die Gegenstände müssen entweder dem Besitzer zurückgegeben oder vernichtet werden. Da die Sicherheitskontrollen an den Schweizer Flughäfen viel strikter durchgeführt werden als in anderen Ländern, sind auch viele Umsteige- und Transitpassagiere von der Massnahme betroffen.

Das ist vielleicht auch die Erklärung dafür, weshalb am Flughafen Zürich so viele Fotografen und Filmteams betroffen sind. Dies ist ein klarer Standortnachteil für die Schweizer Flughäfen. Gerade Transit- und Umsteigepassagiere könnten dies zum Anlass nehmen, bei künftigen Reisen einen anderen Umsteigeflughafen zu wählen.

Die Kosten für die Lagerung und anschliessende Entsorgung tragen die Flughafenbetreiber!

Von den Verkaufsstellen wird selten explizit darauf hingewiesen, dass Lithium-Batterien oder damit betriebene Geräte nicht ohne weiteres im Fluggepäck mitgeführt werden können. So kommen immer wieder Passagiere mit ihren, zum Teil frisch gekauften, Produkten im Gepäck an den Check-in Schalter. An einem internationalen Wirtschaftsforum wurden sogar Powerbanks an die Teilnehmer verteilt, ohne darauf hinzuweisen, dass lose Lithium-Batterien im Flugzeug nur im Handgepäck transportiert werden können. Powerbanks fallen unter diese Kategorie, während ansonsten in Geräten wie Mobiltelefonen, Rasierapparaten, etc. verbaute Batterien im aufgegebenen Gepäck befördert werden können.

Es stellen sich grundsätzlich Fragen zur Sicherheit bei Flugreisen im internationalen Verkehr, zur Haftung und Verantwortung aber auch zu den Folgen für die Umwelt. Da es zu Vielem keine Statistiken gibt, muss für diese Thematik erst einmal mehr öffentliches Interesse geweckt werden. Es heisst immer: „Die Sicherheit geht vor.“ Was nützt es aber, wenn an Schweizer Flughäfen Lithium-Batterien sogar aus dem Transitgepäck entnommen werden, wenn die internationalen Sicherheitsvorschriften im Ausland dagegen viel lascher umgesetzt werden? Gerade im Fall der Lithum-Batterien, Powerbanks, E-Zigaretten, Hoverboards, etc. fragt sich, weshalb diese funktionstüchtigen Gegenstände in der Schweiz vernichtet werden müssen.

Kann gegen diesen ökonomischen und ökologischen Nonsens wirklich nichts unternommen werden?